Gerinnungskontrollen (z. B. Thrombotest) sind notwendig, wenn Sie gerinnungshemmende
Medikamente, also z. B. Phenprocoumon, Marcoumar, Sintrom usw. einnehmen.
Wenn Sie wegen dieser Kontrollen schon bei uns PatientIn sind, wird
bei jeder Kontrolle der nächste Kontrolltermin vereinbart, wir
bemühen uns, dass Sie so schnell wie möglich drankommen.
Geben Sie
bei anderweitigen Arztbesuchen (Frauenarzt, Urologe) und besonders beim
Zahnarzt immer gleich an, dass Sie solche Medikamente nehmen!! Vor ambulanten
Eingriffen
(beim Chirurgen, Gynäkologen oder Urologen) muss man die Art der
Gerinnungshemmung verändern. Bei Zahnärztlichen Eingriffen
nur bei größeren Schnitten oder komplizierten Extraktionen.
Suchen Sie unsere Praxis fünf bis sieben Tage vor einem solchen
Eingriff auf, wenn Ihr Zahnarzt, Chirurg, Urologe oder Ihre Frauenärztin
einen solchen Eingriff für nötig hält.
Auch
vor geplanten Operationen muss so ein Medikament abgesetzt werden, der
notwendige sog. Thromboembolie- Schutz wird meist während dieser
Zeit durch Spritzen gewährleistet.
Für Genaueres
klicken Sie bitte auf Operationsvorbereitung.