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Gerinnungskontrollen


Gerinnungskontrollen (z. B. Thrombotest) sind notwendig, wenn Sie gerinnungshemmende Medikamente, also z. B. Phenprocoumon, Marcoumar, Sintrom usw. einnehmen.

Wenn Sie wegen dieser Kontrollen schon bei uns PatientIn sind, wird bei jeder Kontrolle der nächste Kontrolltermin vereinbart, wir bemühen uns, dass Sie so schnell wie möglich drankommen.

Geben Sie bei anderweitigen Arztbesuchen (Frauenarzt, Urologe) und besonders beim Zahnarzt immer gleich an, dass Sie solche Medikamente nehmen!! Vor ambulanten Eingriffen (beim Chirurgen, Gynäkologen oder Urologen) muss man die Art der Gerinnungshemmung verändern. Bei Zahnärztlichen Eingriffen nur bei größeren Schnitten oder komplizierten Extraktionen. Suchen Sie unsere Praxis fünf bis sieben Tage vor einem solchen Eingriff auf, wenn Ihr Zahnarzt, Chirurg, Urologe oder Ihre Frauenärztin einen solchen Eingriff für nötig hält.

Auch vor geplanten Operationen muss so ein Medikament abgesetzt werden, der notwendige sog. Thromboembolie- Schutz wird meist während dieser Zeit durch Spritzen gewährleistet.
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