Es
gibt verschiedene Untersuchungen im Zusammenhang mit Erwerb oder Verlängerung
des Führerscheines:
Untersuchung nach §8 FSG: Zum Erwerb des Führerscheines
oder
zur Verlängerung des Führerscheines
Gruppe II ist eine gutachterärztliche Untersuchung (mit Seh-
und Hörtest usw.) notwendig, die jetzt grossteils an niedergelassene
ÄrztInnen delegiert wird. Wenn Sie also so eine Untersuchung
für den Erwerb des Führerscheines brauchen, so können
Sie dieselbe (nach Anmeldung) bei Frau Dr. Katschnig durchführen
lassen.
Das geht allerdings nur, wenn Sie in den letzten fünf Jahren
nicht als kassenärztl. PatientIn bei Dr. Katschnig waren.
Die Untersuchung und das Attest gehen natürlich nicht auf Kosten
der Krankenkassen, die Gebühren sind behördlich festgelegt.
Fachärztliches Gutachten,
z. B. wegen Bluthochdruck, Diabetes,
Herzkrankheiten usw.: Hier geht es um die von der Polizei oder BH
gestellte Frage, wieweit eine vorliegende Krankheit Ihre derzeitige
Fahrtauglichkeit beeinträchtigt. Oft wird so ein Attest vor Verlängerung
einer Fahrerlaubnis der Klassen C,D, usw. benötigt.
Diese
Untersuchung können Sie gegen Anmeldung bei Dr. Kann oder Dr.
Katschnig durchführen lassen.
Auch diese Untersuchung kann nicht der Krankenkasse verrechnet werden,
Sie bezahlen bei uns allerdings nur den Kassentarif ohne jeden Zuschlag.
Die Höhe des Betrages wechselt je nach notwendigen Untersuchungsgängen
(EKG, Blutzucker, Leberwerte oder je nach Fragestellung des zuweisenden
Amtes).
Kein
Attest ohne vorausgehende Untersuchung!!