[Diabetes] [Flugtauglichkeit] [Führerschein] [Gerinnungskontrollen] [Gesundenuntersuchung] [Operationsvorbereitung] [Tauchtauglichkeitsprüfung] [Tropenmedizin]

Führerschein

Es gibt verschiedene Untersuchungen im Zusammenhang mit Erwerb oder Verlängerung des Führerscheines:


Untersuchung nach §8 FSG: Zum Erwerb des Führerscheines oder zur Verlängerung des Führerscheines Gruppe II ist eine gutachterärztliche Untersuchung (mit Seh- und Hörtest usw.) notwendig, die jetzt grossteils an niedergelassene ÄrztInnen delegiert wird. Wenn Sie also so eine Untersuchung für den Erwerb des Führerscheines brauchen, so können Sie dieselbe (nach Anmeldung) bei Frau Dr. Katschnig durchführen lassen.
Das geht allerdings nur, wenn Sie in den letzten fünf Jahren nicht als kassenärztl. PatientIn bei Dr. Katschnig waren.
Die Untersuchung und das Attest gehen natürlich nicht auf Kosten der Krankenkassen, die Gebühren sind behördlich festgelegt.

Fachärztliches Gutachten, z. B. wegen Bluthochdruck, Diabetes, Herzkrankheiten usw.: Hier geht es um die von der Polizei oder BH gestellte Frage, wieweit eine vorliegende Krankheit Ihre derzeitige Fahrtauglichkeit beeinträchtigt. Oft wird so ein Attest vor Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C,D, usw. benötigt.
Diese Untersuchung können Sie gegen Anmeldung bei Dr. Kann oder Dr. Katschnig durchführen lassen.
Auch diese Untersuchung kann nicht der Krankenkasse verrechnet werden, Sie bezahlen bei uns allerdings nur den Kassentarif ohne jeden Zuschlag. Die Höhe des Betrages wechselt je nach notwendigen Untersuchungsgängen (EKG, Blutzucker, Leberwerte oder je nach Fragestellung des zuweisenden Amtes).

Kein Attest ohne vorausgehende Untersuchung!!